Überwachungsmessungen Kunstbauten

Das vif (Abteilung Verkehr und Infrastruktur) des Kantons Luzern lässt seine Kunstbauten (Mauern, Brücken, Hochwasserrückhaltebecken) überwachen. Die Folgemessungen werden jährlich, alle 2 Jahre oder nur alle 5 Jahre ausgeführt.

Erbrachte Leistungen

  • Nullmessung und Folgemessungen gemäss Aufgebot
  • Dokumentation Verschiebungen/Setzungen
  • Punktersatz und Neubestimmung bei Beschädigung

Besonderes & Facts

  • Im ganzen Kanton verteilt
  • Unter engen Platzverhältnissen (Lammschlucht, Ränggloch) oder Mitten in der Natur (Hochwasserrückhaltebecken)
  • Überwachung mit Nivellement (ältere) / tachymetrisch (neuere)
  • Älteste Nullmessung war im Jahr 1975

    Termine

    Jeweils im Oktober gemäss Aufgebot Kanton