Überwachungsmessungen Kunstbauten
Das vif (Abteilung Verkehr und Infrastruktur) des Kantons Luzern lässt seine Kunstbauten (Mauern, Brücken, Hochwasserrückhaltebecken) überwachen. Die Folgemessungen werden jährlich, alle 2 Jahre oder nur alle 5 Jahre ausgeführt.
Erbrachte Leistungen
- Nullmessung und Folgemessungen gemäss Aufgebot
- Dokumentation Verschiebungen/Setzungen
- Punktersatz und Neubestimmung bei Beschädigung
Besonderes & Facts
- Im ganzen Kanton verteilt
- Unter engen Platzverhältnissen (Lammschlucht, Ränggloch) oder Mitten in der Natur (Hochwasserrückhaltebecken)
- Überwachung mit Nivellement (ältere) / tachymetrisch (neuere)
- Älteste Nullmessung war im Jahr 1975
Termine
Jeweils im Oktober gemäss Aufgebot Kanton